Verbesserungsbedarf bei der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden

24. August 2023

Eine externe Evaluation ortet Verbesserungsbedarf bei der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Kollektivunterkünften des Bundes und der Kantone und bestätigt Probleme, auf welche die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) seit langem hinweist. Die SFH begrüsst daher die Empfehlungen an die Behörden und regt an, diese umzusetzen und ein Monitoring einzurichten.

Das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) und das Beratungsbüro BSS haben im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) überprüft, inwieweit das Konzept zur Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Kollektivunterkünften von Bund und Kantonen umgesetzt wird. Die SFH nahm an der Begleitgruppe bestehend aus Experten, Behörden und Vertretern verschiedener Organisationen teil. Sie begrüsst den Evaluationsprozess sowie den heute veröffentlichten Schlussbericht.

Der Bericht hält fest, dass in den Bundesasylzentren (BAZ) die meisten im Konzept genannten Aufträge und Massnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bewohner*innen umgesetzt werden. Beispielsweise erhalten Asylsuchende bei ihrer Ankunft im BAZ in der Regel erste medizinische Informationen und eine Beratung sowie Zugang zu Pflegefachpersonal. In den kantonalen Asylunterkünften ist die Umsetzung hingegen sehr uneinheitlich: Anders als im Konzept vorgesehen ist etwa in vielen dieser Unterkünfte kein Pflegefachpersonal vor Ort. Zudem kann es aufgrund des Personalmangels zu langen Wartezeiten kommen für Konsultationen bei bestimmten Fachärzten wie etwa Psychiater*innen.

Probleme bei Informationsfluss und Übersetzung

Die Evaluation bestätigt Probleme, auf welche die SFH seit langem hinweist, wie etwa die ungenügende Übermittlung von Patientendossiers, wenn Asylsuchende von einem BAZ in ein anderes oder in den Kanton wechseln. Die Informationsweitergabe ist laut Bericht lückenhaft, denn in manchen Fällen erreicht die Dokumentation das kantonale Zentrum verspätet und unvollständig, was die kontinuierliche medizinische Versorgung behindert.

Das Gesundheitsfachpersonal muss zudem oft auf professionelle Dolmetschende verzichten, weil es an Geld mangelt oder für bestimmte Sprachen keine Übersetzer*innen zur Verfügung stehen. Stattdessen werden Online-Tools eingesetzt, wobei die Qualität der Übersetzung nicht garantiert ist. Für Betroffene kann das beispielsweise bedeuten, dass sie nicht die nötige Behandlung erhalten.

Zugang zu Ärzten wichtig für Asylverfahren

Der Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung in den Kollektivunterkünften für Asylsuchende ist von grösster Bedeutung. Die SFH anerkennt die wertvolle Arbeit des Pflegefachpersonals, betont aber gleichzeitig, dass Asylsuchende wie alle anderen Krankenkassenversicherten Zugang zu einem/einer Arzt/Ärztin erhalten sollten, wenn sie darum bitten. Eine funktionierende Übersetzung muss gewährleistet sein. Der Zugang zu Ärzten ist nicht nur für die Gesundheit der Asylsuchenden grundlegend, sondern auch für ihr Verfahren, da der Gesundheitszustand ein Wegweisungshindernis darstellen kann. In diesem Zusammenhang muss insbesondere die Rechtsvertretung alle relevanten Informationen über den Gesundheitszustand ihrer Mandant*innen erhalten.

Die SFH begrüsst die im Bericht formulierten Empfehlungen an Bundes-, Kantons- und interkantonale Behörden und die Bereitschaft der Steuergruppe, diese auch umzusetzen, namentlich in den Bereichen Ausbildung, Falltransfer, Übersetzung sowie psychiatrische und psychologische Betreuung. Die SFH regt zusätzlich an, dafür ein Monitoringsystem zu schaffen.

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