Ukraine: Die Schweiz muss eine barrierefreie Einreise und vorübergehenden Schutz gewähren

28. Februar 2022

Der Krieg in der Ukraine treibt immer mehr Menschen in die Flucht. Laut dem UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) befinden sich bereits 500 000 Schutzsuchende in den Anrainerstaaten. Es ist mit einer weiteren Zunahme der Fluchtbewegungen aus der Ukraine zu rechnen. Aus Sicht der SFH braucht es eine solidarische Verantwortungsteilung der europäischen Staaten und der Schweiz mit den Erstaufnahmeländern. Die SFH fordert daher den Bundesrat auf, den Kriegsflüchtlingen rasch und barrierefreien Schutz zu gewähren.

Ukrainischen Staatsangehörigen soll umgehend die visumsfreie Einreise in die Schweiz erlaubt werden, auch ohne biometrischen Reisepass.

Die SFH fordert zudem, dass der Bundesrat Ukrainer*innen nach Ablauf der 90 Tage legalem Aufenthalt im Schengen-Raum einen vorübergehenden Schutz gewährt. Sie fordert eine unbürokratische Aufnahme mittels Schutzstatus S. Dieser rechtliche Status wurde eigens eingeführt, um bei Massenfluchtsituationen angemessen, schnell und pragmatisch reagieren zu können. Bisher kam dieser jedoch noch nie zum Einsatz. Der S-Ausweis berechtigt zum vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz.

Für die SFH ist zentral, dass es trotz vorübergehendem Schutz möglich sein muss, ein Asylgesuch zu stellen. Damit wird sichergestellt, dass Menschen die bedroht sind, auch einen langfristigen Schutz erhalten können.

Aus Sicht der SFH muss sich die Schweiz zudem an den humanitären Massnahmen der EU beteiligen und Soforthilfe vor Ort leisten.

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