Trotz Gewalt und Pushbacks: Bundesverwaltungsgericht heisst Rückführungen nach Kroatien weiterhin gut

31. März 2023

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) heisst die Rückführung von Asylsuchenden nach Kroatien weiterhin gut und bestätigt damit die bisherige Dublin-Praxis der Schweizer Behörden. Für die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar: Dass Kroatien mit illegalen Push-Backs und der Anwendung von Gewalt gegen Schutzsuchende regelmässig gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verstösst, ist gut dokumentiert. Die SFH hält deshalb an ihrer Forderung fest, auf Überstellungen nach Kroatien zu verzichten.

Das BVGer geht zwar von einer «hohen Wahrscheinlichkeit» aus, dass Kroatien regelmässig unrechtmässige Abschiebungen von Schutzsuchenden durchführt – auch unter Anwendung von Gewalt. Dennoch kommt es in einem heute publizierten Referenzurteil (Fall E-1488/2020 vom 22. März 2023)  erneut zum Schluss, dass Dublin-Überstellungen nach Kroatien weiterhin zulässig sind. Denn es sei «nicht a priori von einer gleichgelagerten Gefährdung für Dublin-Rückkehrende auszugehen wie für Personen, welche erstmals versuchten, in das Land einzureisen oder es zu durchqueren», so das BVGer. Dublin-Rückkehrer hätten zudem einen leichteren und vereinfachten Zugang zum Asylverfahren. Das Gericht erkennt auch keine systemischen Mängel im kroatischen Asylsystem.  

Pushbacks auch aus dem Landesinneren

Diese Einschätzung widerspricht den Erkenntnissen der SFH und weiteren NGO grundlegend. So hat die SFH jüngst in einer juristischen Analyse aufgezeigt, dass sich die Annahme einer differenzierten Behandlung von Dublin-Rückkehrern und anderen Asylsuchenden nicht aufrechterhalten lässt. Tatsächlich gibt es zahlreiche Berichte von NGOs, die detailliert darlegen, wie illegale Abschiebungen auch bei Personen durchgeführt werden, die sich bereits im Asylverfahren befinden. Es kann daher aus Sicht der SFH nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Pushback-Problematik nur den Grenzbereich Kroatiens betreffe. Zudem verweist die SFH auch auf die Rechtsprechung, welche die Zulässigkeit von Dublin-Überstellungen nach Kroatien verneint, die sie in ihrer juristischen Analyse noch einmal detailliert dargelegt hat.

Dublin-Rückführungen nach Kroatien stoppen

Dass Kroatien mit illegalen Push-Backs und der Anwendung von Gewalt gegen Schutzsuchende regelmässig gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verstösst, ist gut dokumentiert.  In diesem Zusammenhang kann nicht behauptet werden, dass Asylsuchenden in diesem Land ein angemessener Schutz und das Recht auf ein faires Asylverfahren garantiert werden kann. Auch vor diesem Hintergrund bekräftigt die SFH daher ihre Forderung, auf Dublin-Rückführungen nach Kroatien zu verzichten. Die SFH bedauert zudem, dass das BVGer die Gelegenheit verpasst hat, die Aufnahmebedingungen und den Zugang zum Asylverfahren für Personen, die aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgeschickt werden, eingehend zu analysieren.

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