Sicherheitsmassnahmen in Bundesasylzentren: Kinderrechte müssen gewahrt werden

24. April 2024

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst grundsätzlich, dass der Bundesrat einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Sicherheit und den Betrieb in den Bundesasylzentren (BAZ) schaffen will. Damit werden bestehende Lücken geschlossen und einige Empfehlungen aus dem Bericht Oberholzer umgesetzt. Damit die Rechte der betroffenen Menschen gewahrt werden, braucht es jedoch Anpassungen – insbesondere dürfen aus Sicht der SFH keine Kinder vorübergehend in einem Raum festgehalten werden.

In seinem Bericht zu den publik gewordenen Gewaltvorfällen in den BAZ aus dem Jahr 2021 empfiehlt der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens und eine genauere Regelung der Abläufe bei Zwangsanwendung und Disziplinarmassnahmen durch das Sicherheitspersonal in den BAZ. Die SFH hat eine rasche Umsetzung dieser Empfehlungen gefordert. Mit der nun verabschiedeten Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes will der Bundesrat den Akteuren in den BAZ einen klaren Handlungsrahmen geben. Aus Sicht der SFH ist der Gesetzesentwurf zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber noch Anpassungen.

Der Bundesrat hat einige der Forderungen aufgenommen, die die SFH in der Vernehmlassung eingebracht hat. So ist insbesondere zu begrüssen, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei der Anwendung von polizeilichem Zwang und bei der vorübergehenden Festhaltung ausdrücklich erwähnt und gesetzlich verankert wird. Das gilt auch für die Präzisierung, dass alle Disziplinarmassnahmen auf schriftlichem Weg angeordnet werden müssen.

Sicherheitsbedürfnisse von Schutzsuchenden stärker gewichten

Die SFH bedauert jedoch, dass die Sicherheitsbedürfnisse der schutzsuchenden Personen im Gesetzesentwurf nach wie vor nicht im Mittelpunkt stehen. Stattdessen geht dieser zur Rechtfertigung der weitreichenden Sicherheits- und Polizeimassnahmen pauschal davon aus, dass Asylsuchende potenziell eine Gefahr darstellen.

Die SFH begrüsst zwar, dass der Einsatz von Waffen bei Interventionen des Sicherheitspersonals explizit verboten werden soll. Aus ihrer Sicht sollte das Verbot aber auch für ähnliche Hilfsmittel wie Handschellen, Fesseln oder Diensthunde gelten. Zudem sollten Schutzsuchende in den BAZ nur bei konkretem Verdacht durchsucht werden dürfen, wie die SFH fordert.

Kinderrechte wahren

Im Gesetzesentwurf wird weiter festgehalten, dass den Interessen von minderjährigen Asylsuchenden angemessen Rechnung zu tragen sei. Dies geht aus Sicht der SFH jedoch zu wenig weit. Denn grundsätzlich sollten Kinder von den geplanten Verschärfungen wie etwa Durchsuchungen und Disziplinarmassnahmen ausgenommen sein.

Die SFH kritisiert insbesondere, dass Kinder zwischen 15 und 18 Jahren vorübergehend in einem Raum festgehalten werden dürfen. Die vorübergehende Festhaltung von Kindern sollte generell verboten sein, denn gemäss UNO-Kinderrechtskonvention gelten alle Personen unter 18 Jahren als Kinder. Die SFH fordert das Parlament auf, dies im Sinne des Kindswohls und der Kinderrechte zu korrigieren.

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