Die SFH begrüsst den heutigen Bundesratsentscheid, den Schutzstatus S für ein weiteres Jahr in Kraft zu lassen. Aus ihrer Sicht soll der Status S solange gelten, wie die Voraussetzungen dafür gegeben sind – also eine schwere allgemeine Gefährdung wie der aktuelle Krieg. Für die SFH gilt diese Voraussetzung nach wie vor für die ganze Ukraine.
Dass der Bund den finanziellen Beitrag von 3000 Franken pro Person und Jahr zur Sprachförderung fortführt, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Die vergangenen Monate haben jedoch gezeigt, dass der Betrag bei weitem nicht genügt um die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine und ihre Selbständigkeit und finanzielle Unabhängigkeit wirkungsvoll zu fördern. Die SFH fordert, dass Schutzbedürftige mit Status S nicht nur Zugang zu Sprachkursen haben, sondern dass ihre Potentiale abgeklärt werden und ihnen Integrationsmassnahmen wie Jobcoaching, Bildung und Beschäftigungsprogramme (für nicht Erwerbstätige) offenstehen. Es ist nicht absehbar, wie lange der Krieg in der Ukraine andauern wird und es macht keinen Sinn mit diesen Massnahmen zu warten. Die SFH fordert daher, dass der Bund die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellt.
Die Arbeitsmarktintegration ist insbesondere für Frauen aus der Ukraine schwierig, da sie meist Kinder betreuen müssen. Damit der Besuch von Sprachkursen und Integrationsangeboten sowie eine rasche Erwerbsintegration möglich ist, sollte aus Sicht der SFH zudem das Angebot für die Kinderbetreuung ausgebaut werden.
Gastfamilien weiterhin unterstützen
Nach wie vor sind fast die Hälfte der Geflüchteten aus der Ukraine bei Gastfamilien untergebracht. Gastfamilien leisten damit seit Monaten einen bedeutenden Beitrag zur Unterbringung und zur sozialen Integration der Geflüchteten. Die SFH setzt sich dafür ein, dass sie weiterhin von den Behörden gut betreut und unterstützt werden, zumal das zivilgesellschaftliche Engagement in der aktuellen Lage unverzichtbar bleibt.
Eliane Engeler
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