Schutzstatus S: Behörden, Arbeitgeber und Geflüchtete müssen stärker zusammenarbeiten

04. September 2024

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst den Entscheid des Bundesrats, den Schutzstatus S bis im März 2026 in Kraft zu lassen. Aus Sicht der SFH braucht es nun ein verstärktes gemeinsames Engagement von Behörden, Arbeitgebenden und den Geflüchteten aus der Ukraine, um die Integrationsziele zu erreichen. Für eine nachhaltige Integration braucht es zudem eine langfristige Bleibeperspektive.

Die SFH begrüsst, dass der Bundesrat den Schutzstatus S für ein weiteres Jahr bis im März 2026 in Kraft lässt und diesen Entscheid frühzeitig gefällt hat. Das schafft Sicherheit für die Geflüchteten aus der Ukraine und für die Arbeitgebenden. Denn die Bedingungen für eine sichere Rückkehr sind derzeit in der ganzen Ukraine nicht gegeben. Der Status S darf nicht ganz oder teilweise aufgehoben werden, bevor der Krieg in der Ukraine zu Ende ist, ein Friedensabkommen vorliegt und die Sicherheit vor Ort von unabhängigen internationalen Organisationen garantiert wird.

Integration gemeinsam beschleunigen

Aufgrund des damit verlängerten Aufenthalts der Schutzbedürftigen in der Schweiz sollte den Integrationsmassnahmen noch grössere Beachtung geschenkt werden als bisher. Die SFH begrüsst daher, dass sämtliche Angebote der Integrationsagenda seit Anfang Jahr auch Geflüchteten mit Status S offenstehen, um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erkennen und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dazu gehören etwa Potenzialabklärungen, Jobcoaching und Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen sowie bei Diplomanerkennungen. Behörden, Geflüchtete und Arbeitgeber müssen sich nun verstärkt gemeinsam engagieren, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

Mehr Unterstützung bei Sprache und Kinderbetreuung

Für eine verbindliche und nachhaltige Integration braucht es aus Sicht der SFH zudem eine längerfristige Bleibeperspektive. Mehr Aufenthaltssicherheit bedeutet mehr Planungssicherheit für Arbeitgebende und ermöglicht auch den Schutzsuchenden, sich auf den Integrationsprozess in der Schweiz zu konzentrieren.

Grossen Handlungsbedarf sieht die SFH nach wie vor bei der Sprache und bei Massnahmen im Bereich der Kinderbetreuung, damit geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern überhaupt Zugang zu Integrationsangeboten und Erwerbstätigkeit haben.

Aus Sicht der SFH braucht es insbesondere mehr Angebote an Sprachkursen, inklusive Intensiv- und Abendkurse. Auch die Finanzierung von Sprachkursen eines höheren Niveaus sollte gewährleistet sein.

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