Die SFH beobachtet die aktuelle Entwicklung im Asylbereich mit grosser Sorge. Die Lage ist aufgrund der vielen Geflüchteten aus der Ukraine und der Zunahme der Asylgesuche in den letzten zwei Monaten sehr angespannt. Aus Sicht der SFH sind die Zustände in einigen Bundesasylzentren nicht haltbar – insbesondere in den Regionen Nordwestschweiz und Westschweiz. Die SFH begrüsst daher die Einführung der für solche ausserordentlichen Situationen vorgesehenen Notfallmassnahmen, welche die Lage entspannen sollen.
Im Notfallregime wird das Asylverfahren dezentralisiert und einige Schritte werden beschleunigt. Es besteht das Risiko, dass die Rechte der Geflüchteten darunter leiden. Die SFH betont, dass es Standards zugunsten der Geflüchteten gibt, die auch in der aktuellen Ausnahmesituation eingehalten werden sollten. Insbesondere der Kindesschutz muss bei der Unterbringung, Betreuung und im Asylverfahren gewährleistet sein: unbegleitete Kinder und Jugendliche müssen Zugang zu einer Vertrauensperson haben und getrennt von den Erwachsenen untergebracht sein.
Korrekte Asylverfahren
Die Asylverfahren müssen auch mit den Notfallmassnahmen korrekt ablaufen und Verfahrensgarantien, wie etwa der Zugang zum Rechtsschutz und der Anspruch auf rechtliches Gehör, müssen eingehalten werden. Die SFH beobachtet daher die neue Regelung, wonach die Asylsuchenden bereits während des Verfahrens auf die Kantone verteilt werden, aufmerksam. Logistisch wird es für den Rechtschutz deutlich schwieriger, seine Aufgaben effektiv wahrzunehmen, da die räumliche Distanz eine effektive und vertrauensvolle Vertretung stark behindert.
Das Asylverfahren ist ohnehin schon stark beschleunigt und getaktet. Der Rechtsschutz ist aufgrund der aktuellen Lage voll ausgelastet. Damit er die ihm übertragene Verantwortung effektiv wahrnehmen kann, sollte auch im Notfallregime genügend Zeit für die einzelnen Verfahrensschritte vorgesehen werden. Eine Fehlbeurteilung kann für die Geflüchteten schwerwiegende Konsequenzen haben und führt zu einer Zunahme von Beschwerden.
Eliane Engeler
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