Das beschleunigte Asylverfahren ist seit März 2019 in Kraft. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat im Auftrag des Staatssekretariates für Migration (SEM) die Qualität der erstinstanzlichen Asylentscheide und die Einheitlichkeit des Rechtsschutzmodells zwischen dem 1. März 2019 und dem 31. Dezember 2020 geprüft. Untersucht wird indes ausschliesslich das beschleunigte Verfahren, nicht aber das Dublin- und das erweiterte Verfahren. Die Evaluation zeigt auf, dass es im zweiten Jahr nach dem Systemwechsel zwar Massnahmen und Verbesserungen gab, die zu begrüssen sind und in die richtige Richtung gehen. Doch bestätigt die Evaluation zugleich in weiten Teilen die Kritikpunkte der SFH-Bilanz vom Februar 2020 und belegt damit klar, dass weiter Handlungsbedarf besteht – nach wie vor liegt das Hauptgewicht bei der Umsetzung der neuen Verfahren zu stark und zu einseitig auf der Beschleunigung.
Zeitdruck und Tempo zu hoch
Komplexe Fälle werden immer noch zu oft im beschleunigten Verfahren behandelt. Die SKMR-Evaluation kommt zum Schluss, dass ungenügende Abklärungen des Sachverhalts zu oft zu einer falschen Triage führen. Die Folge: Insbesondere Menschen mit psychischen oder gesundheitlichen Problemen bleibt so kaum genügend Zeit, diese zu benennen und zu belegen. Komplexe Asylgesuche gehören gemäss Asylrecht ins eigens dafür bestehende erweiterte Verfahren. Denn dort ist mehr Zeit vorhanden für deren eingehende Prüfung. Aber gerade etwa die Erkennung von Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie etwa Opfer von Menschenhandel oder traumatisierte Menschen ist nach wie vor ungenügend.
«Qualität braucht Zeit», sagt SFH-Direktorin Miriam Behrens, «und im Zweifelsfall muss sich der Bund diese Zeit für eine vollständige und korrekte Prüfung der Fälle nehmen». Laut SKMR-Bericht gibt es seitens SEM aber einen Erwartungsdruck an die Mitarbeitenden in den Asylregionen, möglichst viele Fälle im beschleunigten Verfahren zu entscheiden. Das ist höchst bedenklich, denn es kann zu falschen Asylentscheiden und Grundrechtsverletzungen führen. Das SEM darf keinerlei Druck auf die Mitarbeitenden ausüben – komplexe Fälle müssen konsequent dem erweiterten Verfahren zugeteilt werden.
Gravierende Mängel und zu viele Rückweisungen
Die Evaluation des SKMR hat 2019/20 bei jedem dritten Asylentscheid des SEM gravierende Mängel wie etwa ungenügende Sachverhaltsabklärungen und Verfahrensfehler festgestellt. Es werden nach wie vor zu viele Asylentscheide zur Neubeurteilung ans SEM zurückgewiesen. Zwar ist die Rückweisungsquote nach den Zahlen des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) von 18.3% (2019) auf 11.9% (2020) gesunken. Diese Entwicklung ist begrüssenswert und verweist auf eine zunehmende Entscheidqualität seit dem Start des neuen Verfahrens. Die Kassationsrate lag damit aber immer noch mehr als doppelt so hoch wie vor dem Systemwechsel, als die Quote im Schnitt der Jahre 2007-2018 noch 4.8% betrug. Es braucht daher zwingend weitere Verbesserungen.
Viele erfolgreiche Beschwerden
Insgesamt war 2019/20 im beschleunigten Verfahren gemäss BVGer-Statistik im Schnitt mehr als jede fünfte Beschwerde erfolgreich oder nicht aussichtslos und wurde gutgeheissen, teilweise gutgeheissen oder ans SEM zurückgewiesen. Inzwischen ist auch hier ein Trend zur Verbesserung zu beobachten. Doch zeigt auch die Erfolgsquote klar, dass die Qualität der Asylentscheide weiterhin nicht zufriedenstellend und im Interesse fairer und korrekter Verfahren zu verbessern ist.
Dazu dient auch eine einheitliche Praxis zwischen den sechs Asylregionen, die laut SKMR-Bericht aber nicht besteht – etwa bei Fristerstreckungsgesuchen oder im Umgang mit Beweismitteln, aber auch bei der Zuteilung von Asylsuchenden in die Kantone. Die SFH fordert, dass eine schweizweit einheitliche Praxis sichergestellt wird, um eine Ungleichbehandlung der Asylsuchenden zu vermeiden.
Rechtsschutz erhält insgesamt gute Noten
Gemäss dem Bericht des SKMR, nehmen die Akteure im Rechtsschutz ihre Verpflichtung zur rechtlichen Vertretung der Asylsuchenden ernst und üben ihren Auftrag sorgfältig aus. Die Evaluation beurteilt die Qualität der Rechtsschriften – und insbesondere jene der Beschwerden – insgesamt als gut. Die Rechtsvertretung verstehe ihre Aufgabe sowohl darin, die Einhaltung der Verfahrensgarantien im Asylverfahren zu gewährleisten, als auch die Interessen der Asylsuchenden zu verteidigen. Laut SKMR sind in der Beschwerdepraxis bei der Einschätzung durch die Rechtsvertretenden, ob eine allfällige Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat oder nicht, noch wesentliche Unterschiede zwischen den Regionen feststellbar. Aus Sicht der SFH sollte im Zweifelsfall immer das Interesse der Asylsuchenden überwiegen und eine Beschwerde erhoben werden. Die Leistungserbringer arbeiten denn auch bereits an einer Vereinheitlichung ihrer Praxis.
Die Empfehlungen des SKMR müssen ernst genommen und umgesetzt werden. Der Fairness und Qualität der Verfahren muss umgehend mehr Beachtung geschenkt werden, damit die in Aussicht gestellte ausgewogene Umsetzung auch tatsächlich gewährleistet wird. Die Untersuchungen des SKMR decken nicht alle Bereiche der neuen Verfahren ab. Die SFH fordert, dass sie im Rahmen eines Folgeprojektes aufgenommen werden, insbesondere die Dublin- und Nichteintretens-Verfahren sowie die Identifizierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen.
Die detaillierte Analyse der SFH zum neuen Verfahren und zum Bericht des SKMR finden Sie hier.
Eliane Engeler
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