NEIN zum Frontalangriff auf die Menschenrechte

25. Mai 2024

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) lehnt die Grenzschutz-Initiative der SVP entschieden ab. Die Initiative würde die Schweiz zur Unterstützerin despotischer Regimes machen, die verfolgte Menschen ausliefert und sie grausamer und unmenschlicher Behandlung preisgibt. Die Initiative stellt damit zentrale Verfassungsgrundsätze und zwingendes Völkerrecht in Frage – ein Frontalangriff auf das schweizerische und das internationale Flüchtlingsrecht. Die Initiative ist mit der humanitären Tradition der Schweiz unvereinbar und lässt sich in der Praxis gar nicht umsetzen.

Die Volksinitiative der SVP «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» verlangt nichts weniger als die Aufgabe rechtsstaatlicher Grundsätze und internationaler Verpflichtungen mit dem Ziel, das Asylrecht vollständig auszuhöhlen und den Schutz für geflüchtete Menschen abzuschaffen. Sie stellt zentrale Verfassungsgrundsätze und zwingendes Völkerrecht wie das Non-Refoulement-Gebot unverhohlen in Frage: Zu diesem Frontalangriff auf die Flüchtlings- und die Menschenrechte sagt die SFH mit aller Entschiedenheit: Nein!

Die Initiative verlangt eine Obergrenze von 5000 Asylgewährungen pro Jahr und Einreise- und Asylverbote für alle weiteren Geflüchteten. Verfolgte Menschen sollen in der Schweiz kein Asyl mehr erhalten, sondern zurückgewiesen werden in Länder, in denen ihnen Folter, grausame und unmenschliche Behandlung oder der Tod droht. Damit würde die Schweiz unweigerlich zur Unterstützerin und Handlangerin von Autokraten, Diktatoren und Despoten. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Nachbarländer der Schweiz systematische Grenzkontrollen und die faktische Grenzschliessung für Geflüchtete nicht ohne Weiteres akzeptieren würden.

Perfide und nicht umsetzbar

Auch Frauen, Männer und Kinder, die vor Krieg und Gewalt fliehen, soll die Schweiz künftig abweisen, wenn es nach der SVP geht. Die Betroffenen erhalten heute mit der vorläufigen Aufnahme (Status F) Schutz in der Schweiz, solange sie nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Diesen Schutz will die Initiative auslaufen lassen und den Status F nicht mehr vergeben. Was dann mit den Betroffenen geschehen würde, liegt auf der Hand: Da sie weder in ihr Herkunftsland zurückkehren noch ausgeschafft werden können, würden sie unverschuldet in die Illegalität getrieben und hierzulande ohne jede Perspektive im Prekariat der Nothilfe enden.

Die Forderungen der SVP zielen auf den Kern des Schweizer Asylrechts und des internationalen Flüchtlingsschutzes. Deshalb lehnt die SFH die Initiative entschieden ab. Sie ist unvereinbar mit dem demokratischen Schweizer Rechtsstaat und seiner humanitären Tradition – und in der Praxis gar nicht umsetzbar.

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