Das Pilotprojekt "Externe Meldestelle" wurde vom SEM im November 2022 in den Asylzentren Basel und Zürich eingeführt. Zuvor waren Berichte über Gewalt gegen Asylsuchende in den beiden Zentren publik geworden. Die Asylsuchenden, aber auch das Betreuungs- und Sicherheitspersonal können seither Beschwerden bei externen Stellen einreichen, die vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) betrieben werden.
Die Stellen in den Zentren bieten eine Beratung an und leiten die Beschwerde dann auf Wunsch und in anonymisierter Form, ergänzt durch unverbindliche Empfehlungen, an das SEM weiter. Die SFH hat eine solche Massnahme seit langem gefordert und begrüsste daher die Einführung des Projekts.
Erfreuliche Anfänge
Bis zur Hälfte des Evaluationszeitraums konnten zwei der sechs ursprünglichen Ziele des Pilotprojekts erreicht werden, drei wurden teilweise erreicht, wie es im Bericht heisst Die Zahl der Meldungen von Asylsuchenden ist angestiegen. Dies zeigt, dass bei den Asylsuchenden Bedarf nach solchen Meldestellen besteht. Das Projekt hat weiter zu mehr Transparenz im Umgang mit Vorfällen beigetragen. Schliesslich haben Meldungen dazu geführt, dass das SEM seine interne Praxis korrigiert und verbessert hat.
Das Ergebnis des Berichts ist nach Auffassung der SFH erfreulich. Das Projekt sollte daher fortgesetzt werden. Laut dem Bericht können die Meldestellen jedoch nicht als Gradmesser für die Beurteilung der Gesamtsituation in Bezug auf die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden sowie die Sicherheit in den BAZ dienen. Die SFH regt deshalb an, Instrumente einzuführen, um die Transparenz weiter zu erhöhen. So kann das Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Sicherheit in den Bundesasylzentren realisiert werden.
Bessere Kommunikation und Gewährleistung der Unabhängigkeit
Der Bericht hält fest, dass die Existenz der externen Meldestelle des Asylzentrums Zürich unter den Asylsuchenden nicht ausreichend bekannt ist. Im Bericht wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, die Asylsuchenden und das Personal umfassend zu informieren. Die SFH begrüsst, dass im Bericht empfohlen wird, eine grössere institutionelle Unabhängigkeit der externen Meldestellen zu gewährleisten. Die SFH ist der Ansicht, dass die Bemühungen der Behörden um Transparenz fortgesetzt und die Umsetzung der von der Arbeitsgruppe ausgesprochenen Empfehlungen vorangetrieben werden sollten.
Lionel Walter
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