Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH fordert den Nationalrat auf, seiner Staatspolitischen Kommission SPK-N nicht zu folgen und die Benachteiligungen für vorläufig Aufgenommene Menschen (Status F) zugunsten einer rascheren und besseren Integration zurück zu nehmen. Die Streichung des Familiennachzuges ist für die SFH unhaltbar. Sie widerspricht dem Recht auf Familienleben, dessen Schutz sich aus der Bundesverfassung und aus den internationalen Menschenrechtsabkommen ergibt. Zudem ist die dauerhafte Trennung von der Familie nachweislich integrationshemmend.
Die vorliegende Gesetzesrevision hatte ursprünglich zum Ziel den betroffenen Menschen die Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu erleichtern. Dieser politische Leitentscheid wird mit der Absicht der SPK-N, neue Integrationshemmnisse aufzubauen, in Frage gestellt. Die SFH fordert daher den Nationalrat auf, auf die Streichung des Familiennachzugs bei vorläufig aufgenommenen Personen zu verzichten.
Die SFH begrüsst hingegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Bewilligungspflicht und der Sondersteuer für vorläufig Aufgenommene. Beide Massnahmen stellen derzeit wesentliche Hürden für die Integration dar.
Vorläufig Aufgenommene sind auch Flüchtlinge
Mit der vorläufigen Aufnahme werden aktuell vor allem Menschen geschützt, die wegen Bürgerkriegen, fortgesetzter Verletzung der Menschenrechte oder aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in ihre Herkunftsländer und zu ihren Familien zurückkehren können. Die Rückkehr ist in den meisten Fällen auf Jahre hinaus nicht möglich. Die wirtschaftliche und soziale Integration ist daher zentral, damit die Menschen nicht in der Sozialhilfe landen.
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