Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Gesetzesvorlage zur ĂberprĂŒfung von elektronischen DatentrĂ€gern im Asylverfahren anzunehmen. Die Vorlage geht zurĂŒck auf die parlamentarische Initiative, welche verlangt, dass die Schweizer Behörden in Zukunft systematisch auf Smartphones, Tablets, Laptops oder andere DatentrĂ€ger von Asylsuchenden zugreifen können, um die IdentitĂ€t und Staatsangehörigkeit der Betroffenen zu klĂ€ren. Die SFH lehnt die Vorlage ab, denn sie greift unverhĂ€ltnismĂ€ssig stark in die PrivatsphĂ€re der Asylsuchenden ein. Die Stellungnahme des Bundesrats wiederholt im Wesentlichen die Argumentation der Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N), welche den Gesetzesentwurf erarbeitet hat.
Die Auswertung persönlicher DatentrĂ€ger ist ein schwerwiegender Eingriff in das Recht der Schutzsuchenden auf PrivatsphĂ€re. Der Eidgenössische Datenschutz- und Ăffentlichkeitsbeauftragte (EDĂB) hat grundsĂ€tzliche Bedenken geĂ€ussert und insbesondere bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen tatsĂ€chlich geeignet sind, die gewĂŒnschte Wirkung zu erzielen. Auch der Bundesrat anerkennt, dass die Datenauswertung ein schwerwiegender Grundrechtseingriff darstellt und bestĂ€tigt, dass zur Einhaltung des VerhĂ€ltnismĂ€ssigkeitsprinzips keine systematische Auswertung von DatentrĂ€gern erfolgen darf. Aus Sicht der SFH ist mit der Formulierung zur VerhĂ€ltnismĂ€ssigkeit im Gesetzesentwurf jedoch nicht ausreichend sichergestellt, dass es in der Praxis nicht trotzdem zu einer systematischen Auswertung von DatentrĂ€gern kommt.
Fragliche Wirksamkeit
Die systematische Auswertung von elektronischen DatentrĂ€gern fĂŒhrt zu sehr hohen Kosten, welche in keinem VerhĂ€ltnis zum beschrĂ€nkten Nutzen stehen. Der Bundesrat rĂ€umt ein, dass die Wirksamkeit und Geeignetheit der Auswertung der elektronischen DatentrĂ€ger von Asylsuchenden zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden können. Er stimmt somit den Bedenken des EDĂB in punkto VerhĂ€ltnismĂ€ssigkeit zu, nimmt diese jedoch nicht genĂŒgend ernst. Ausdruck davon ist der Verweis auf das Pilotprojekt, das aus Sicht der SFH keinen relevanten Nutzen im VerhĂ€ltnis zur Schwere des Eingriffs und den entstehenden Kosten nachweisen konnte. DarĂŒber hinaus zeigte das Pilotprojekt auch, dass die beschrĂ€nkte Auswertung nicht sichergestellt ist. Denn im Rahmen des Projekts wurden bereits systematisch Daten zum Reiseweg ausgewertet, obwohl es dazu keinen Auftrag gab. Zudem ist aus Sicht der SFH der Verweis auf die Berichterstattung nach drei Jahren nicht ausreichend, um das Vorhaben zu rechtfertigen. Angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs ist es nicht akzeptabel, Asylsuchende per GesetzesĂ€nderung versuchsweise dieser Massnahme auszusetzen, wenn die VerhĂ€ltnismĂ€ssigkeit nicht von Beginn an zweifelsfrei feststeht.
Asylsuchende haben bereits heute eine gesetzliche Mitwirkungspflicht im Verfahren. Sie können dazu auch freiwillig Handy- und Computerdaten als Beweismittel geltend machen â etwa Fotos, die ihre Flucht dokumentieren, oder Korrespondenzen. Zudem nutzt das Staatssekretariat fĂŒr Migration (SEM) bereits jetzt niederschwelligere PrĂŒfverfahren wie etwa die öffentlich zugĂ€nglichen Social-Media-Profile, die vollauf genĂŒgen und das Recht auf PrivatsphĂ€re nicht tangieren.
Die Vorlage geht als nÀchstes an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) und danach an den Nationalrat. Die SFH empfiehlt der SPK-N und dem Nationalrat, nicht darauf einzutreten.
Eliane Engeler
Mediensprecherin
- Telefon: +41 31 370 75 15
- Zentrale: +41 31 370 75 75
- E-Mail: media@fluechtlingshilfe.ch