Gewaltvorfälle BAZ: Bericht Oberholzer erachtet Auslagerung von Sicherheitsaufgaben an Private als problematisch

18. Oktober 2021

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst die Erkenntnis aus dem Bericht des ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer, dass keine systematischen Gewaltvorfälle in den Bundesasylzentren festzustellen sind. Es besteht jedoch Handlungsbedarf bei den Schwachstellen der heutigen Organisationsstrukturen. Insbesondere rät Altbundesrichter Oberholzer davon ab, heikle Sicherheitsaufgaben vollständig an private Sicherheitsfirmen auszulagern. Die SFH unterstützt diese Empfehlung und fordert das Staatssekretariat für Migration (SEM) diesbezüglich auf, mehr Verantwortung zu übernehmen.

Die SFH begrüsst die Abklärung einzelner Gewaltvorfälle, respektive die Frage systemischer Mängel durch den ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer. Dass bei sechs von sieben untersuchten Fällen eine Strafuntersuchung eingeleitet worden ist, bestätigt jedoch den Handlungsbedarf für die im Bericht festgestellten Schwachstellen der heutigen Organisationsstrukturen.

Die SFH begrüsst insbesondere folgende Empfehlungen aus dem Bericht, deren Umsetzung rasch an die Hand genommen werden muss:

  • Die rechtlichen Grundlagen und Abläufe bezüglich Zwangsanwendung, Disziplinarmassnahmen und Benutzung von «Besinnungsräume» müssen präziser geregelt werden.
  • Das SEM soll Schlüsselpositionen im Sicherheitsbereich durch polizeilich geschultes und vom Staat angestelltes Personal besetzen und ein neues Konzept für eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung des Personals privater Sicherheitsunternehmen erarbeiten.
  • Die Abläufe bei der Rapportierung über besondere Vorkommnisse sind zu optimieren. Die SFH fordert den unverzüglichen Aufbau eines systematischen Monitorings aller Gewaltvorfälle, um die Einhaltung der Menschenrechte sicherzustellen.

Das SEM trägt als auftraggebende Behörde die Verantwortung für die Vorfälle und den Umgang mit Gewalt in den Bundesasylzentren. Es muss daher griffige Massnahmen zur Gewaltprävention in einem verbindlichen Rahmen erlassen. Die SFH begrüsst das von ihr langjährige geforderte und vom SEM angekündigte Pilotprojekt zur Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die allen gewaltbetroffenen Asylsuchenden und den Mitarbeitenden der BAZ offensteht. Eine solche Beschwerdestelle muss aus Sicht der SFH zeitnah in allen Bundesasylzentren eingerichtet werden.

Das SEM sollte zudem regelmässig über die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht Oberholzer sowie weiterer Massnahmen zur Gewaltprävention Bericht erstatten.

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