Der Bericht ist als Antwort auf das Postulat 18.3930 «Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951» von Ständerat Damian Müller entstanden, welches den Bundesrat beauftragt hatte, eine Anpassung der Flüchtlingskonvention an die heutige Zeit zu prüfen. In der Begleitgruppe, welche den Bericht erarbeitet hat, war neben Vertretenden des Bundesverwaltungsgerichts, der Kantone, Gemeinden und Städte und des UNHCR auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) vertreten. Zusätzlich hatte der Bundesrat ein unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Genügend Antworten auf aktuelle Fragen
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Flüchtlingskonvention weiterhin ein zentrales Instrument des internationalen Flüchtlingsschutzes darstellt und genügend Antworten auch auf aktuelle Fragestellungen bietet. Dies gilt beispielsweise auch bezüglich der Forderung des Postulates Müller, dass wirtschaftliche Gründe explizit als Fluchtgrund aus der Konvention ausgeschlossen werden. Gutachter wie auch Begleitgruppe sind zum Schluss gekommen, dass wirtschaftliche Gründe allein weder nach der Konvention noch nach schweizerischem Recht die Flüchtlingseigenschaft zu begründen vermögen.
Auslegung des Flüchtlingsbegriffs in der Schweiz zu restriktiv
Die SFH ist sehr erfreut über die Gutheissung des Berichts durch den Bundesrat. Die GFK widerspiegelt aus ihrer Sicht den anerkannten völkerrechtlichen Konsens und ist für den internationalen Flüchtlingsschutz unerlässlich. Die SFH teilt die im Bericht formulierte Auffassung, dass es weder im Interesse der Schweiz noch des internationalen Flüchtlingsschutzes ist, die GFK in Frage zu stellen.
Gleichzeitig erfolgt die Auslegung des Flüchtlingsbegriffs in der Schweiz aus Sicht der SFH aber teilweise zu restriktiv und orientiert sich zu wenig am Schutzgedanken der GFK. Dies gilt insbesondere bezüglich des Kriteriums der individuellen Verfolgung. Deren Prüfung ist gerade in Bürgerkriegskontexten oftmals nur sehr beschränkt möglich. Hier sollte die Schweiz aus Sicht der SFH grosszügiger sein und ihre Praxis stärker am Schutzgedanken der GFK ausrichten. Dies gilt beispielsweise für die Kriegsflüchtlinge aus Syrien.
Oliver Lüthi
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