Alle Schutzbedürftigen in der Schweiz brauchen einen gleichberechtigten Zugang zu ihren grundlegenden Rechten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sie Selbständigkeit erlangen können. Und nur damit gewähren wir schutzbedürftigen Personen einen echten Schutz, ohne sie in dauerhafter Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu belassen. Aus Sicht der SFH geht die vom Bundesrat aufgeführte Variante 1 (Ersatz der vorläufigen Aufnahme durch die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung) am ehesten in die richtige Richtung, wenn auch noch Verbesserungspotential besteht.
Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern
Heute bestehen zahlreiche Hürden für den Zugang zu Arbeit, darunter nicht zuletzt die irreführende Bezeichnung des «vorläufig», welche potentiellen Arbeitgebern den Eindruck verleiht, die Personen blieben nur kurzfristig in der Schweiz. Tatsächlich bleiben sie jedoch meist langfristig hier. Deshalb ist auch eine Änderung der Bezeichnung «vorläufig» unabdingbar. Die SFH begrüsst zudem, dass administrative Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt abgeschafft werden sollen (Meldepflicht statt Bewilligungspflicht, Abschaffung Sonderabgabe).
Familiennachzug erleichtern
Neben dem Arbeitsmarktzugang ist auch die Möglichkeit zur Familienvereinigung ein Grundstein für eine erfolgreiche Integration. Aktuell sind die Hürden für den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene sehr hoch, und stellen eine ungerechtfertigte Einschränkung des Grundrechts auf Familienleben dar. Die SFH fordert daher, die strengen Voraussetzungen für den Familiennachzug aufzuheben.
Reisefreiheit
Die heute bestehende starke Einschränkung der Reisefreiheit für vorläufig Aufgenommene ist nicht gerechtfertigt. Die SFH fordert, dass diese störende Diskriminierung aufgehoben wird.
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