Seit Oktober 2021 können abgewiesene Asylsuchende zu Covid-19-Tests gezwungen werden, wenn Aufnahmeländer und Luftverkehrsunternehmen für deren Ausschaffung ein negatives Testresultat verlangen. Die SFH hat solche Zwangstests bereits in der Vernehmlassung als unverhältnismässigen instrumentellen Eingriff in den menschlichen Körper abgelehnt, da er das Recht auf physische Integrität verletzt. Aus Sicht der SFH ist der Testzwang rechtlich und medizinisch unverantwortbar, denn es besteht grosse Verletzungsgefahr, wenn sich eine Person physisch gegen den Test wehrt.
Bestätigte Befürchtungen
Diese Befürchtung bestätigt sich nun in der Praxis, wie aus den Beobachtungen der NKVF hervorgeht. Diese hat insgesamt 17 Covid-Zwangstests an Flughäfen begleitet und schildert in ihrem heute publizierten Monitoring-Bericht das Vorgehen in Einzelfällen. Demnach ist es dabei auch zu Gewaltanwendungen mit erheblicher Verletzungsgefahr für die Betroffenen gekommen.
So ist laut NKVF-Bericht etwa ein Asylsuchender an Füssen und am Kopf von fünf Personen gehalten, auf dem Boden fixiert und teilweise mit einem Kerberus-Gurt gefesselt worden. In einem anderen Fall beobachtete die Kommission, wie ein psychisch kranker Mann einem Zwangstest unterzogen und dafür von sechs Polizisten zu Boden gebracht wurde. Seine Frau fiel nach ihrem Zwangstest kurz in Ohnmacht und musste medizinisch betreut werden.
Unverhältnismässige Zwangstests
Aufgrund der gemachten Beobachtungen und aus grundsätzlichen Überlegungen spricht sich die NKVF in ihrem Bericht erneut dezidiert gegen die Anwendung von Covid-19-Zwangstests zur Ausschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden aus.
Auch die SFH bekräftigt ihre ablehnende Haltung und fordert insbesondere den Nationalrat auf, in der Herbstsession nicht auf die bundesrätliche Vorlage zur Verlängerung der Covid-Zwangstests bis 2024 einzutreten. Bisher wird keine andere Bevölkerungsgruppe zu einem Covid-Test verpflichtet und gezwungen.
Eliane Engeler
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