Nach dem Pilotprojekt des SEM zur Überprüfung der vorläufigen Aufnahme verlieren rund 20 Eritreerinnen und Eritreer ihren Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Doch dabei soll es nicht bleiben: Das SEM prüft nun die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme von 2800 weiteren Eritreerinnen und Eritreern. Wer seinen Schutzstatus verliert, landet in der Illegalität. Denn in ihre Heimat zurückkehren können die Betroffenen nicht, da in der Diktatur am Horn von Afrika Menschenrechtsverletzungen nach wie vor an der Tagesordnung sind – und Zwangsrückführungen lehnt das eritreische Regime ab. Die Menschen bleiben in der Schweiz – gefangen im unwürdigen Elend der Nothilfe, ohne Zugang zu Integration und Arbeitsmarkt. «Der harte Kurs des Bundes ist keine Lösung, sondern politische Effekthascherei», sagt Peter Meier, Leiter Asylpolitik der SFH: «Solange sich die Zustände in Eritrea nicht nachhaltig verbessern und eine Rückkehr zulassen, sollte der Bund den Betroffenen den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern, statt sie in die Nothilfe abzudrängen und sich selbst zu überlassen.»
Symbolpolitik auf dem Buckel der Betroffenen
Das Vorgehen des SEM ist aus Sicht der SFH bedenklich. Nach wie vor gibt es kaum gesicherte und zuverlässige Informationen zur Situation in Eritrea und keine Anzeichen, dass sich die Lage vor Ort verbessert hat. Das anerkennt auch die offizielle Schweiz, die sich noch im März 2018 im Menschenrechtsrat besorgt zeigte über die Menschenrechtssituation in Eritrea und den mangelnden freien und unabhängigen Zugang zum Land. Auch das Bundesverwaltungsgericht kritisierte wiederholt die ungenügende Informationslage. Auf dieser wackligen Basis die vorläufige Aufnahme von Eritreerinnen und Eritreern aufzuheben, ist aus Sicht der SFH fahrlässig.
Dies umso mehr, als die Schweiz damit sehr viel weiter geht als alle anderen europäischen Staaten. Das SEM hat in den letzten drei Jahren seine Asylpraxis laufend verschärft: Die illegale Ausreise aus der repressiven Diktatur gilt nicht mehr als flüchtlingsrechtlich relevant, die Rückkehr nach Eritrea nur noch bei besonders ungünstigen Umständen als unzumutbar und die Zwangsrekrutierung in den unbefristeten Nationaldienst nicht mehr als menschenrechtlich relevante Gefährdung. Mit drei fragwürdigen Grundsatzurteilen segnete das Bundesverwaltungsgericht jeweils nachträglich diese Praxisverschärfungen ab. «Das Justizdepartement gibt dem innenpolitischen Druck nach und setzt auf Abschreckung», sagt Peter Meier: «Es betreibt eine gefährliche Symbolpolitik auf dem Buckel der eritreischen Schutzsuchenden, die niemandem hilft.»
RĂĽckfragen
Generalsekretariat
- Telefon: +41 31 370 75 75
- E-Mail: info@fluechtlingshilfe.ch