Mit der Abschaffung der Sondersteuer von 10 Prozent auf den ohnehin tiefen Löhnen und der Abschaffung der Bewilligungspflicht für die Arbeitsaufnahme werden alte Forderungen der SFH endlich umgesetzt. „Sie verbessern die Chancen für eine schnellere und nachhaltigere Arbeitsintegration von Menschen, die jahrelang in der Schweiz bleiben müssen.“ stellt Miriam Behrens, Direktorin der SFH, fest.
Unbefriedigender Status bleibt
Mit der vorläufigen Aufnahme werden aktuell vor allem Menschen geschützt, die wegen Bürgerkriegen, allgemeiner Gewalt sowie fortgesetzter Verletzung der Menschenrechte oder aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in ihre Herkunftsländer und zu ihren Familien zurückkehren können. Der Schutzbedarf von vorläufig aufgenommenen Personen entspricht in der Regel demjenigen von Flüchtlingen, sie bleiben daher zumeist auch dauerhaft in der Schweiz.
Trotz der von der Integrationsdiskussion herbeigeführten Verbesserungen, bleibt aus der Sicht der SFH noch vieles zu verbessern. Bezüglich der Arbeitsintegration fehlt ein kohärentes Vorgehen bei der Förderung von Sprache und Bildung, die bürokratischen Hürden für einen Kantonswechsel bleiben bestehen. Ausserdem fehlt aus der Sicht der SFH nach wie vor die Reisefreiheit. Der stark erschwerte Familiennachzug ist ein weiteres menschenrechtswidriges Integrationshindernis.
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