Person im Asylverfahren

Beschleunigung darf nicht auf Kosten von Fairness und Qualität gehen

04. Februar 2020

Das neue Asylverfahren wurde mit dem expliziten Anspruch eingeführt, gleichermassen schnell und fair zu sein. Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen, dass die Umsetzung unausgewogen erfolgt. Der Fokus der Behörden liegt auf der Beschleunigung – auf Kosten von Fairness und Qualität der Verfahren. Die SFH fordert Anpassungen, damit der Rechtsschutz seine Rolle vollumfänglich wahrnehmen kann, alle Asylsuchenden ein faires Verfahren bekommen und die Asylentscheide hohe Qualität haben.

Seit März 2019 läuft das neue, beschleunigte Asylverfahren. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH nimmt in Zusammenarbeit mit ihren Partnerorganisationen in vier von sechs Asylregionen der Schweiz eine zentrale Rolle beim Rechtsschutz für Asylsuchende ein. Sie sieht ihre Aufgabe darin, den Systemwechsel als Fachorganisation kritisch zu begleiten und zu analysieren, ob und inwieweit die gesetzten Ziele in der Praxis umgesetzt und erreicht werden.

Der Wechsel zum eng getakteten und in Bundesasylzentren durchgeführten Verfahren bringt für alle Beteiligten grosse Herausforderungen mit sich. Denn der Anspruch ist hoch: Das neue Asylverfahren soll gleichermassen schnell und fair sein – darauf baut die breite politische Unterstützung und Akzeptanz des Systemwechsels.

Zeitdruck belastet Rechtsschutz

Die Bilanz der SFH zeigt jedoch: Der Fokus der Behörden beim neuen Asylverfahren lag in den ersten zehn Monaten primär auf der Steigerung von Effizienz und Geschwindigkeit. Das Dublin-Verfahren dauert noch 35 Tage bis zum erstinstanzlichen Entscheid und ist damit fast doppelt so schnell wie früher. Beim beschleunigten Verfahren machte das Staatssekretariat für Migration (SEM) gegenüber dem Testbetrieb noch einmal Tempo und drückte die Dauer auf unter 50 Tage. Möglich ist das nur, weil die Verfahrensfristen über Gebühr verkürzt wurden und die Behörden den bestehenden Handlungsspielraum im Einzelfall nicht nutzen.

Der enorme Zeitdruck belastet den Rechtschutz und geht auf Kosten von Fairness und Qualität der Verfahren. Zumal auch komplexe Fälle zu selten ins erweiterte Verfahren kommen, das dafür eigentlich vorgesehen ist. Ungenügende Identifikation von Personen mit besonderen Bedürfnissen sowie mangelhafte und unvollständige Abklärungen des Sachverhalts sind die Folge – und fehlerhafte Asylentscheide das Ergebnis.

Das bestätigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht weist immer mehr Fälle zurück ans SEM. Besonders akut ist das Problem im beschleunigten Verfahren, wie die Analyse der SFH in vier der sechs Asylregionen zeigt: Jede dritte Beschwerde der zugewiesenen Rechtsvertretung war hier erfolgreich. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass das forcierte Verfahrenstempo auf Kosten der Entscheidqualität geht.

Anpassungen sind nötig

Die SFH unterstützt nach wie vor das neue Verfahren und dessen Zielsetzung, die Rechte der Betroffenen zu stärken, rasche und faire Verfahren durchzuführen sowie eine hohe Qualität der Asylentscheide zu gewährleisten. Ihre Analyse zeigt jedoch: Um dies tatsächlich garantieren zu können, braucht es Anpassungen am System. Die SFH fordert mehr Zeit bei den einzelnen Verfahrensschritten, insbesondere bei der Vorbereitung, bei der Untersuchung der Fluchtgründe und in der Entscheidfindung. Die hier gezielt investierte Zeit zahlt sich am Ende doppelt aus: Die Qualität der Asylentscheide wird erhöht und dadurch langwierige Beschwerdevefahren verhindert. Unter dem Strich bleibt so die Beschleunigungswirkung erhalten.

Die SFH verlangt konkret: Komplexe Fälle müssen dem erweiterten Verfahren zugewiesen werden, wo mehr Zeit für Einzelfallabklärungen vorhanden ist. Im beschleunigten Verfahren sollten die Fristen flexibler gehandhabt und die Beschwerdefrist grosszügiger ausgestaltet werden. Es braucht darüber hinaus einheitliche Prozessabläufe und Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren. Nur so kann der Rechtsschutz seine zentrale, verfahrensunterstützende Aufgabe vollumfänglich erfüllen.

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