LGBTQI-Asylsuchende flüchten aus ihren Herkunftsländern, weil sie dort gnadenloser Verfolgung und Folter ausgesetzt sind. Ausgestossen von der Gesellschaft und oft auch von der eigenen Familie, traumatisiert aufgrund früherer Verfolgungen, verspüren asylsuchende LGBTQI-Personen während der Anhörungen möglicherweise auch Schamgefühle, eine fehlende Akzeptanz der eigenen Person und Misstrauen gegenüber den Behörden. Das kann sich direkt negativ auf ihr Asylgesuch auswirken. Dennoch tragen die Schweizer Behörden der Furcht der asylsuchenden LGBTQI-Personen, ernsthafte Nachteile in ihrem Herkunftsland zu erleiden, nur unzureichend Rechnung.
Die schweizerische Praxis ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Immer noch bleibt vielen LGBTQI-Personen verwehrt, das Geschlecht der am Asylgespräch beteiligten Personen auszuwählen. Entgegen den UNHCR-Richtlinien erachtet es die Schweiz als ungenügend, wenn abweichende Verhaltensweisen im Herkunftsland gesetzlich kriminalisiert werden. Gesuchstellende aus solchen Staaten erhalten in der Schweiz nicht automatisch Schutz. Problematisch ist zudem die Annahme, dass LGBTQI-Personen in ihrem Heimatland nichts zu fürchten hätten, solange sie sich „unauffällig“ verhalten würden.
Die SFH hat gemeinsam mit Transgender Network Switzerland, Asile LGBT und Amnesty International einen Leitfaden für die Rechtsvertretung und -beratung entwickelt, der dazu beitragen soll, LGBTQI-spezifische Fluchtgründe zu erkennen und die Rechte von LGBTQI-Asylsuchenden zu wahren. Der Leitfaden beruht auf UNHCR-Richtlinien und beinhaltet konkrete Empfehlungen, wie die von LGBTQI-Personen gestellten Asylgesuche geprüft werden sollten. Zudem enthält der Leitfaden Empfehlungen zum Empfang, der Unterkunft und der Versorgung von asylsuchenden LGBTQI-Personen. Denn auch hier gilt es, die besondere Verletzlichkeit dieser Personengruppe zu berücksichtigen.
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