Asylgesuche aus Tibet: Gericht stützt umstrittene Herkunftsanalysen

13. Juli 2023

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem Referenzurteil die Herkunftsanalyse eines umstrittenen LINGUA-Experten im Fall eines tibetischen Asylsuchenden gestützt. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert, dass das Gericht die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) beauftragte LINGUA-Analyse höher gewichtet als eine Gegenanalyse von vier unabhängigen, renommierten Expert*innen. Infolge des Gerichtsurteils ist mit der Ablehnung zahlreicher hängiger Beschwerden zu rechnen. Aus Sicht der SFH sollte auch bei umstrittenen Sozialisierungsorten von Tibeterinnen und Tibetern die Flüchtlingseigenschaft anerkannt werden.

Das BVGer kommt in einem heute publizierten Referenzurteil zum Schluss, dass die LINGUA-Analysen der vom SEM beauftragten Fachperson mit dem Pseudonym AS19 nicht zu bemängeln sind. Das Gericht weist damit die Beschwerde eines asylsuchenden Tibeters ab. Er hatte von unabhängigen Expert*innen eine Gegenanalyse durchführen lassen, die gegenüber der LINGUA-Analyse schwerwiegende Einwände erhob und argumentierte, dass der Betroffene sehr wohl aus Tibet stammte.

Die SFH kritisiert, dass das BVGer die LINGUA-Analyse im Zusammenhang mit den Herkunftsanalysen bei seiner Prüfung höher wertet als die Gegenanalyse von vier unabhängigen Expert*innen. Diese gelten als renommierte Tibetolog*innen mit grossem Fachwissen. Aus Sicht der SFH ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht die unterschiedlichen Schlussfolgerungen der beiden Analysen als blosse Meinungsverschiedenheiten von Fachpersonen einstuft und nicht als Verfahrensmängel.

Umstrittene Praxis

LINGUA-Analysen sind vor allem im Zusammenhang mit Asylsuchenden tibetischer Herkunft umstritten. Die SFH geht davon aus, dass das Referenzurteil negative Auswirkungen auf künftige Beschwerden haben wird. In der Schweiz leben rund 120 Tibeterinnen und Tibeter als Sans-Papiers, weil ihre Asylgesuche abgelehnt wurden. Zahlreiche Beschwerden gegen Asylentscheide sind vor dem BVGer hängig. Beschwerden, bei denen die LINGUA-Analyse gerügt wird, droht infolge des Referenzurteils eine Ablehnung. Dennoch müssen LINGUA-Analysen gemäss BVGer weiterhin in jedem Einzelfall auf ihre Aussagekraft hin geprüft werden.

Fehlende Transparenz

Aus Sicht der SFH verhindert der eingeschränkte Zugang zu den LINGUA-Analysen ein faires Asylverfahren. Denn die asylsuchenden Personen erhalten nach dem Entscheid einer LINGUA-Analyse lediglich eine Zusammenfassung der Beurteilung. Im konkreten Urteil nahm der Beschwerdeführer irrtümlicherweise Kenntnis der gesamten LINGUA-Analyse. Nur so konnten im Rahmen der Gegenanalyse gravierende Mängel entdeckt werden. Die SFH ist der Ansicht, dass die LINGUA-Analysen offengelegt werden sollten - unter Schwärzung der geheim zuhaltenden Informationen.

Entscheidende Rolle im Asylverfahren

LINGUA-Analysen sind von Bedeutung, weil bei diesen Sprachanalysen bei Tibeterinnen und Tibetern faktisch über das Asylgesuch entschieden wird. Kann eine betroffene Person nicht glaubhaft machen, dass sie in Tibet/China sozialisiert worden ist, wird ihr Asylgesuch wegen «Verheimlichung der Herkunft» abgelehnt und sie bleibt als Sans-Papiers in der Schweiz. In der Praxis wird bei fast allen Tibeterinnen und Tibetern, die keine Identitätskarte einreichen können, eine LINGUA-Analyse durchgeführt. Oft wird darin festgehalten, dass die Sozialisierung in Tibet nicht wahrscheinlich sei und die Person in einer Exilgemeinde sozialisiert worden sei. Das SEM stellt zwar fest, dass die Person nicht nach China weggewiesen werden darf, weil ihr dort Verfolgung droht, lässt aber offen, ob die Person vielleicht nach Indien oder Nepal weggewiesen werden könnte. Betroffene leben dann jahrelang als Sans-Papiers in der Schweiz, da sie nicht ausgeschafft werden können und die Behörden von ihnen auch keine Härtefallgesuche akzeptieren, weil sie angeblich ihre Identität verheimlichen. Aus Sicht der SFH sollte selbst bei umstrittenen Sozialisierungsorten von Tibeterinnen und Tibetern die Flüchtlingseigenschaft anerkannt werden.

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