Auf dieser Grundlage wollen wir aufbauen und diese Unterbringungsform auch Geflüchteten aus anderen Herkunftsländern ermöglichen. Die SFH steht nebst den Gast- und Pflegefamilien auch Behörden, Hilfswerksorganisationen und Freiwilligen unterstützend zur Seite und fördert dadurch die Etablierung der privaten Unterbringung in der gesamten Schweiz.
Die private Unterbringung von Geflüchteten ist in der Schweiz kantonal oder kommunal und entsprechend sehr unterschiedlich organisiert. Ob Geflüchtete bei Gastfamilien platziert werden dürfen, darüber entscheidet je nach Zuständigkeit der Kanton oder die Gemeinde. Sie sind hauptverantwortlich für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten.
Mit einem Klick auf Ihren Wohnkanton erfahren Sie, wie sich die dortige Situation präsentiert und wo Sie sich als Gast- oder Pflegefamilie registrieren können. Dabei ist stets der Kanton bzw. die Gemeinde relevant, wo sich die angebotene Unterkunft befindet.
Der Kanton Aargau bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden Asylunterkünften des Kantons und der Gemeinden unter. Allgemeine Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden Asylunterkünften unter. Welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Gastfamilien und ihre Gäste gibt erfahren Sie auf der entsprechenden Ukraineseite des Kantons. Hierzu können Sie sich an die Leiterin des Asylzentrums, Esther Hörnlimann (esther.hoernlimann@gsd.ai.ch oder 071 788 94 25) wenden. Generelle Informationen zum Thema Ukraine erhalten Sie über diese Seite des Kantons.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich direkt über das Anmeldeformular der SFH registrieren.
Für die Begleitung der Gastfamilien sind die Gemeinden bzw. Asylsozialregionen zuständig. Aktuell stehen innerhalb des Kantons genügend Plätze für die Unterbringung von Personen mit dem Schutzstatus S zur Verfügung, potenzielle Gastfamilien werden nach Bedarf über die Asylsozialdienste und die Gemeinden angefragt. Folgende Broschüre erteilt detaillierte Auskünfte über die Situation auch für Gastfamilien. Generelle Informationen zum Thema Ukraine erhalten Sie über diese Seite des Kantons. Die entsprechende Infoline (071 353 66 66) ist am Mo, Mi und Fr, 9 - 12 Uhr oder unter ukraine@ar.ch erreichbar.
Der Kanton Bern bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden Asylunterkünften unter. Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Gastfamilien und ihre Gäste, sowie zu allgemeinen Themen finden Sie auf der Seite des Kantons. .
Zur Unterstützung von Gastfamilien und Schutzsuchenden steht eine Telefon-Hotline der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zur Verfügung. Die Nummer 031 636 98 80 ist von Mo - Do, 8 – 12 Uhr und 13 Uhr 30 –17 Uhr und am Freitag 8 –12 Uhr und 13 Uhr 30 – 16 Uhr, bedient. Auskünfte werden auch per E-Mail unter info.asyl@be.ch erteilt.
Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden für die Unterbringung und Unterstützung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig. Erste Ansprechstelle sind daher immer die zuständigen Gemeinden. Allgemeine Informationen zum Thema Sozialhilfe finden Sie auf der Homepage des kantonalen Sozialamt. Die Kontaktdaten des kantonalen Sozialamt finden Sie ebenfalls auf der Homepage.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich auf der Website von GGG Benevol registrieren. Für die Betreuung und Begleitung der Gastfamilien ist GGG Benevol zuständig. Kontakt zu Bürozeiten Tel. 061 261 74 24, E-Mail: info@ggg-benevol.ch.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich auf der Website osonslaccueil informieren oder direkt hier ein Kontaktformular ausfüllen. Für die Betreuung und Beratung der Gastfamilien ist die ORS Service AG zuständig.
Fragen oder Anliegen können an die ORS Service AG, Empfangszentrum, Grand-Places 14, 1700 Freiburg gerichtet werden. Zu Bürozeiten Tel. 026 425 41 41, E-Mail: fribourg@ors.ch.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich per Mail an die Caritas Genf wenden: info@caritas-ge.ch .
Für die Begleitung der Gastfamilien ist Caritas Genf zuständig. Caritas Genf ist eine Partnerorganisation der SFH. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Caritas Genf. Kontakt zu Bürozeiten: 022 708 04 40 oder info@caritas-ge.ch.
Personen, die Gastfamilie werden möchten, können sich per E-Mail an HomeAssist wenden: info@home-assist.ch.
Die HomeAssist GmbH ist im Auftrag des Kantons für die Begleitung der Gastfamilien zuständig. HomeAssist ist während den Bürozeiten per Telefon unter 076 297 39 72 oder per E-Mail info@home-assist.ch erreichbar. Weitere Informationen zur Situation in der Ukraine finden Sie auf der Website des Kantons.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, wenden sich an ukraine@amz.gr.ch. Die private Wohnungsvermittlung für Schutzsuchende mit Ausweis S wird ausschliesslich kantonsintern koordiniert. Alle Informationen zum Thema Ukraine finden sich auf folgender Seite des Kantons. Dort finden Sie auch Informationen zur Registrierung als Gastfamilie sowie generelle Informationen zum Thema Gastfamilien.
Interessierte Personen, die Gastfamilie werden möchten, können sich per E-Mail an die AJAM wenden: info@ajam.ch.
Die Association jurassienne d'accueil des migrations (AJAM) ist für die Betreuung der Gastfamilien zuständig. Weitere Informationen sind auf der Website der AJAM verfügbar. Ansprechpersonen sind während den Bürozeiten per Telefon unter 032 421 90 00 oder per E-Mail an info@ajam.ch erreichbar.
Wenn Sie Pflegefamilie für unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden möchten, finden Sie alle nötigen Informationen auf der Website der Kantonsverwaltung.
Für Luzerner Gastfamilien ist die kantonale Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zuständig.
Weitere detaillierte Informationen und eine ausführliche Broschüre zum Thema Unterbringung finden Sie auf dieser Seite der DAF, generelle Informationen zum Thema Ukraine hier.
Interessierte Personen, die Gastfamilie werden möchten, können sich per E-Mail an das Neuenburger Rote Kreuz wenden: fah.ukraine@croix-rouge-ne.ch.
Das Rote Kreuz Neuenburg, eine Partnerorganisation der SFH, ist für die Betreuung der Gastfamilien zuständig. Ansprechpersonen sind montags, dienstags, mittwochs und freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 032 886 92 00 oder per E-Mail unter fah.ukraine@croix-rouge-ne.ch erreichbar. Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine sind auf der Website des Kantons verfügbar.
Wenn Sie Gastfamilie für unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden möchten, finden Sie alle nötigen Informationen auf der Website der Kantonsverwaltung.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich auf der Webseite des Kantons registrieren.
Für die Begleitung der Gastfamilien ist der Kanton zuständig. Zur Unterstützung von Gastfamilien und Schutzsuchenden steht eine Telefon-Hotline des Kantons Nidwalden zur Verfügung: von Mo - Fr, von 9:30 – 18 Uhr unter Tel. 041 618 75 15 oder ukraine@nw.ch. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf dieser Seite des Kantons.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, melden sich unter info@srk-unterwalden.ch oder 041 500 10 80. Im Kanton Obwalden ist das SRK Unterwalden in Zusammenarbeit mit dem Kanton zuständig für die Vermittlung von Geflüchteten an Gastfamilien. Das SRK Unterwalden ist eine Partnerorganisation der SFH. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf folgender Seite des Kantons. Das kantonale Sozialamt / Soziale Dienste Asyl hat für Fragen eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet: ukraine@ow.ch oder Telefon 041 662 97 97, Mo – Fr, 8.30 – 11.45 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, wenden sich bitte an info@ti-sg.ch. Die private Wohnungsvermittlung wird ausschliesslich kantonsintern koordiniert. Es ist die jeweilige Wohngemeinde zuständig. Der Kontakt wird daher an diese weitergeleitet. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden sich auf dieser Seite des Kantons.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich über ein Onlineformular des Kantons registrieren. Für die private Unterbringung von Geflüchteten ist der Kanton zuständig. Die kantonalen Behörden kontaktieren die möglichen Gastfamilien bei Bedarf.
Personen, die Gastfamilien werden wollen, können sich per E-Mail an ORS wenden: solothurn@ors.ch.
Die ORS Service AG ist im Auftrag des Kantons für die Begleitung der Gastfamilien zuständig. Weitere Informationen sind erhältlich bei ORS Service AG, Gastfamilienprojekt, Bielstrasse 32 , 4500 Solothurn, 032 621 90 66, solothurn@ors.ch, Mo-Do 13:30-16:30, Fr 09:30-12:00.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, sind gebeten sich bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Weitere Informationen zur privaten Unterbringung sowie zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, wenden sich an ukraine-hotline@tg.ch.
Interessierte Gastfamilien werden von der Peregrina-Stiftung kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert. Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons.
Nel Canton Ticino non ci sono alloggi privati per i profughi ucraini. Qualora si volesse annunciare la disponibilità di una sistemazione abitativa indipendente per le persone attribuite al Cantone da parte della Segreteria di Stato della migrazione (SEM), chiediamo gentilmente di prendere contatto con la Cancelleria comunale del Comune in cui si trova l’alloggio.
Informazioni utili: qui
Der Kanton Uri bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden Asylunterkünften unter. Welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Gastfamilien und ihre Gäste gibt erfahren Sie auf der entsprechenden Ukraineseite des Kantons.
Für telefonische Informationen zur Wohnsituation steht der Asyl- und Flüchtlingsdienst des SRK zur Verfügung via ukruri@redcross.ch oder per Telefon 041 535 00 38 (Mo - Fr, 9 - 11:30 und 13:30 - 16 Uhr). Generelle Informationen zum Thema Ukraine finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich über das Programm Héberger un migrant direkt bei der EVAM anmelden. Die Waadtländer Empfangsstelle für Migrantinnen und Migranten (EVAM) ist im Auftrag des Kantons für Gastfamilien zuständig und bietet allen ihr zugewiesenen Personen eine Unterbringung an. Kontakt zu Bürozeiten Tel. 021 557 06 20, E-Mail: heberger-un-migrant@evam.ch.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, wenden sich an beistand2022wallis@admin.vs.ch.
Das SRK Wallis, eine Partnerorganisation der SFH, ist für den Erstkontakt der Gastfamilien zuständig. Die Betreuung der Gastfamilien übernimmt anschliessend der Kanton.
Personen, die Gastfamilie werden wollen, können sich via E-Mail direkt an die zuständige Person beim Kanton Zug, Herr Simon Gamma, melden: simon.gamma@zg.ch. Für die Betreuung und Beratung der Gastfamilien ist der Kanton Zug zuständig.
Alle weiteren Information dazu finden Sie auf folgender Seite des Kantons.
Im Kanton Zürich sind die Wohngemeinden oder durch die Gemeinden beauftragte Drittstellen für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig. Ob eine Privatunterbringung möglich ist, hängt von der Wohngemeinde ab. Generelle Informationen zum Thema private Unterbringung finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons.
Das Kantonale Sozialamt KSA hat einen Fragenbogen für interessierte Gastfamilien aufgeschaltet, welcher der jeweiligen Wohngemeinde zur Verfügung gestellt wird. Der ausgefüllte Fragebogen ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: notfall.ukraine@sa.zh.ch.
Die Stadt Schlieren betreut Gastfamilien und Sie können sich anmelden, wenn Sie Interesse haben, jemanden bei sich aufzunehmen. Kontaktperson hierzu ist Frau Christine Herrscher, Leiterin der Abteilung Soziales. Weitere Informationen zur Ukraine-Hilfe der Stadt Schlieren sind auf der Website der Stadt erhältlich.
Kontaktieren Sie uns
- Telefon: 031 370 75 90
- E-Mail: privateunterbringung@fluechtlingshilfe.ch