Dafür setzen wir uns ein

Gleiche Rechte für alle Kinder garantieren

Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Entsprechend haben in der Schweiz auch Kinder im Asylwesen jederzeit und uneingeschränkt den Schutz zu erhalten, der ihnen gemäss der Kinderrechtskonvention zusteht. Dies muss auch für Kinder gelten, welche sich an der Schwelle zum Erwachsenenleben befinden. Gemäss Kinderrechtskonvention gelten alle Menschen bis 18 Jahre als Kinder.

Bedarfsgerechte Unterbringung und Betreuung schutzsuchender Kinder

Kinder im Asylwesen benötigen Betreuung und Unterstützung, die ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigen und ihnen eine möglichst kindgerechte und gesunde Entwicklung ermöglichen. Hierzu gehören kindergerechte Unterbringungsformen sowie gut qualifiziertes und ausreichendes Betreuungspersonal. Im Bereich der Unterbringung kann die private Unterbringung resp. in Pflegefamilien einen wichtigen Beitrag leisten. Generell sind genügend finanzielle Mittel sowie eine vorausschauende Planung erforderlich, damit die Rechte geflüchteter Kinder gerade auch in Zeiten hoher Asylgesuchszahlen gewahrt sind.

Frühzeitig soziale Teilhabe schutzsuchender Kinder ermöglichen

Die Teilhabe am sozialen Leben bietet sowohl für die geflüchteten Kinder als auch für die Gesellschaft viele Vorteile. Sie hilft, Hürden und Vorurteile abzubauen und fördert die Diversität. Entsprechend gilt es, frühzeitige Möglichkeiten der Partizipation wie Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder im Asylwesen zu fördern. Kinder sollen ausserdem in Entscheidungen eingebunden werden, welche sie selbst betreffen. Die soziale Teilhabe soll dabei diskriminierungsfrei gestaltet sein.

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