Der Zaunreiter von Giffers

26. September 2019

Es soll keine Asylsuchenden mehr geben, für die sich kein Land als zuständig erachtet. Das war eine der ursprünglichen Ideen des Dublin-Abkommens. Der Fall eines Afghanen zeigt jedoch, dass die Umsetzung oft im Widerspruch zu einer humanitären menschenrechtskonformen Asylpraxis steht.

Von Barbara Graf Mousa, Redaktorin SFH

Als Asylseelsorger im abgelegenen Ausreise- und Wartezentrum Guglera bei Giffers im Kanton Fribourg erfährt Thomas Staubli viel ĂĽber die Schicksale abgewiesener Asylsuchender. Der engagierte Theologe konsultiert oft den SFH-Rechtsdienst, um verzweifelten Schutzsuchenden konkret zu helfen, wie im Fall eines 37-jährigen Afghanen. Der Mann soll aus der Schweiz nach Deutschland zurĂĽckgefĂĽhrt werden, wo ihm die Ausschaffung nach Afghanistan droht.

Thomas Staubli berichtet

«Telawat Telwazei, der ausdrücklich nicht anonymisiert sein möchte, hat Schreckliches erlebt. Die blutigen Bilder verfolgen ihn täglich, besonders wenn er alleine ist. Sein Vater, ein Geheimdienstchef, und sein Bruder, ein Kommandosoldat, wurden in Afghanistan von den Taliban auf brutale Weise umgebracht. Die Fotos, die er mir von den Leichen zeigt, sind beklemmend. Seine Mutter war Polizeiinstruktorin. Er selber hat – wie sein ermordeter Vater und Bruder schon – auf Seiten der Amerikaner gekämpft. Nach deren Abzug war er in grösster Gefahr; ihm blieb nur noch die Flucht. Seine Frau musste er bei den Schwiegereltern in Afghanistan in Sermat zurücklassen.
Am 21. Oktober 2015 kam er nach Deutschland und stellte ein Asylgesuch. Dreieinhalb Jahre lebte er in der Gegend von Dresden und Bautzen. In dieser Zeit eignete er sich ein erstaunlich gutes Deutsch an und fĂĽhlte sich in der deutschen Gesellschaft wohl und akzeptiert. Er arbeitete im Pflegeheim, in der Kunststoffindustrie, in einer Brauerei und in einem Filmpalast. Sehr nette Menschen seien die Deutschen, fand er. Doch sein Gesuch wurde abgelehnt, weil Deutschland Afghanistan als genug sicher einstuft und wieder Ausschaffungen vollzieht.

ZurĂĽck in den Tod

Zurückgeschickt zu werden nach Afghanistan bedeutet für Telawat Telwazei den Tod. Selbst die nächste väterliche Verwandtschaft arbeitet für die Taliban. Deshalb ist er weiter in die Schweiz geflüchtet. Tatsächlich wäre er nach schweizerischer Einschätzung der Menschenrechtslage wie viele andere Afghanen wohl ein anerkannter Flüchtling oder würde zumindest vorläufig aufgenommen. Aber das Dublin-Abkommen wird stossenderweise höher gewichtet. Deutschland sei ein Dublin-Staat mit ähnlicher Infrastruktur wie die Schweiz. Telawat Telwazei möchte wissen, was passiert, wenn er nach Deutschland zurückgeht und gleich wieder in die Schweiz einreist. Ich kontaktiere den Rechtsdienst der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH.»

SFH-Rechtsdienst berät viele Dublinfälle

«Wir erhalten viele Anfragen zur Umsetzung der Dublin-Verordnung,» sagt SFH-Juristin Adriana Romer der Abteilung Protection. In diesem Fall würde bei einer Rückkehr in die Schweiz sehr wahrscheinlich ein neues Dublin-Verfahren eingeleitet. Wenn im anderen Dublin-Staat tatsächlich eine Ausschaffung ins Herkunftsland droht, wo die betroffene Person mit Verfolgung rechnen muss, müsste die Schweiz wegen ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen auf das Asylgesuch eintreten und es in der Schweiz behandeln. Sogenannte Kettenrückschiebungen sind verboten. Aber die Hürden, eine tatsächliche Gefahr einer Kettenabschiebung glaubhaft zu machen, sind hoch.Die sehr restriktive Anwendung der Dublin-Verordnung wird von der SFH schon lange kritisiert. Adriana Romer: «Wir sehen oft Fälle, in denen die Dublin-Verordnung einen sehr schweren Einschnitt in das Leben der betroffenen Personen bedeutet, zum Beispiel, wenn Familien getrennt werden, oder wenn Menschen in Staaten mit unhaltbaren Aufnahmebedingungen – wie zum Beispiel Bulgarien – überstellt werden. Die Grundidee von Dublin ist, dass die Bedingungen in allen beteiligten Ländern dieselben sind. Dies ist jedoch nicht die Realität.»

Die SFH fordert, dass die Schweiz den humanitären Spielraum innerhalb der Dublin-Verordnung vermehrt ausschöpft.

Kostenloses Webinar

Erbrechtsexperten beraten Sie bei der Erstellung eines Testaments und wie Sie dabei ein Hilfswerk berücksichtigen können. Wir freuen uns auf Sie am 29. Mai von 19 bis 20 Uhr online.

Jetzt anmelden